Einen Schützenverein gründen

abzeichen schütze

Der Schützenverein ist ein Verein, in dem der Schießsport ausgeübt wird. Ohne einen Verein ist dies auf legalem Wege kaum möglich, da die Schusswaffen strengen Gesetzen unterliegen.

Damit der Schießsport in einem Schützenverein durchgeführt werden darf, muss im ersten Schritt der Schützenverein gegründet werden. Wie dies funktioniert, welche Voraussetzungen einzuhalten sind und welche weiteren Faktoren beachtet werden müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung eines Schützenvereins erfüllt sein?

Alle Vereine unterliegen bestimmten Strukturen und sie müssen sich selbstverständlich an die geltenden Gesetze halten. Deshalb darf der Schützenverein nur gegründet werden, wenn sich die Gründungsmitglieder zuvor mit allen wichtigen Rechten und Pflichten auseinandergesetzt haben.

Außerdem müssen mindestens sieben Personen in den Verein eintreten, damit dieser überhaupt als offizieller Verein anerkannt wird.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Schießsport strengen Kontrollen unterliegt, da hier mit Waffen hantiert wird. Selbstverständlich ist das deutsche Waffengesetz jederzeit einzuhalten. Deshalb sollte die Führungsriege eines Schützenvereines, die aus verschiedenen Vorstandsmitgliedern besteht, sich auch mit dem geltenden Waffengesetz auskennen, um dieses adäquat umzusetzen.

Was ist zu beachten, wenn Jugendliche in den Schützenverein eintreten möchten?

In diesem Fall gibt es weitere Gesetze, wie beispielsweise das Jugendschutzgesetz, welches eingehalten werden muss. Auch damit muss sich der Vorstand somit auskennen.

Die Voraussetzungen zur Gründung eines Schützenvereins in der Übersicht:

  • Mindestens sieben Gründungsmitglieder
  • Umfangreiche Kenntnisse von den Strukturen eines Vereins
  • Umfangreiche Kenntnisse des Waffengesetzes und ggf. des Jugendschutzgesetzes sowie zu weiteren relevanten Gesetzen

Darauf kommt es bei der Gründung des Schützenvereins an

Grundsätzlich muss sich ein neu gegründeter Schützenverein beim jeweiligen Kreisverband anmelden.

Im ersten Schritt sollten Sie jedoch überlegen, welche Art von Verein Sie gründen möchten. In der Regel fällt die Entscheidung auf den „eingetragenen Verein (e.V.)“. Dies bedeutet, dass der Verein keinerlei Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Entsprechend müssen sich sämtliche Einnahmen und Ausgaben die Waage halten, was vom Vorstand sowie durch den Kassenwart sichergestellt wird.

Ein eingetragener Verein benötigt eine sogenannte Satzung, bei der es sich um eine Art Vertrag handelt, in dem sämtliche vereinsrelevanten Rechte und Pflichten geregelt werden. Im Rahmen der Satzung werden beispielsweise auch die Höhe der Mitgliedsbeiträge oder die Kündigungsfristen festgehalten. Auch die Pflichten, die jedes Vereinsmitglied regelmäßig zu erfüllen hat, können im Rahmen der Satzung verankert werden.

Selbstverständlich können in einer solchen Satzung keine beliebigen Rechte und Pflichten verankert werden, denn es sind immer die rechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Daher ist es sinnvoll, wenn Sie sich beim Erstellen der Satzung an den Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) orientieren.

Die Satzung wird erst wirksam, wenn sie im Rahmen der Gründerversammlung besprochen und von der Mehrheit der Gründungsmitglieder angenommen wurde. Ist dies geschehen, kann die Satzung im sogenannten Vereinsregister eingetragen werden.

Regelmäßige Mitglieder- und Vorstandsversammlungen sind wichtig

Mindestens einmal pro Jahr sollte die sogenannte Jahreshauptversammlung abgehalten werden, bei der sämtliche wichtigen Aspekte des Jahres noch einmal besprochen werden. An dieser Versammlung nehmen in der Regel sämtliche Vereinsmitglieder teil. Sie sollten demzufolge rechtzeitig eingeladen werden.

Im Rahmen dieser Versammlungen werden meist auch Auszeichnungen wie Medaillen oder Pokale verliehen. Wenn Sie hochwertige Pokale oder Medaillen für Ihren Schützenverein sowie Schützenbekleidung suchen, können Sie sich gern im Onlineshop von Vereinsbedarf Deitert umschauen.

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Des Weiteren sollten Vorstandsversammlungen abgehalten werden, an denen lediglich die Vorstandsmitglieder teilnehmen. Diese Versammlungen sind wichtig, um das Geschehen „im Hintergrund“ zu besprechen.

In der Regel werden diese Versammlungen vom Vorstand oder vom zweiten Vorstand geleitet. Beide werden übrigens in regelmäßigen Abständen neu gewählt. Gleichzeitig sollte ein Protokollführer ernannt werden, der sämtliche Tagesordnungspunkte der Versammlung notiert und daraus anschließend ein entsprechendes Protokoll erstellt. Mitglieder, die nicht an der Versammlung teilnehmen konnten, können auf diese Weise hinterher ins Protokoll schauen und wissen über das aktuelle Geschehen genauestens Bescheid.

Eine weitere wichtige Funktion innerhalb eines Schützenvereins nimmt der Kassenwart ein. Dieser ist für das Eintreiben der Mitgliederbeiträge sowie für das Begleichen von Rechnungen und für die Buchhaltung zuständig.