Rechte und Pflichten eines Schützenmitglieds

Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten

Anstecknadel Treue im VereinDie Mitgliedschaft in einem Schützenverein ist, wie beispielsweise auch eine Sportvereinsmitgliedschaft, eine Arbeitnehmerstelle oder ein Kaufvertrag, ein vertragliches Konstrukt. Daraus ergeben sich für beide Parteien, mit denen der Vertrag geschlossen wird (Schützenverein und Mitglied), Rechte, aber auch Pflichten, die von beiden Seiten einzuhalten sind. Heute wollen wir über die des Schützenmitglieds sprechen, denn es ist wichtig, diese zu kennen und zu befolgen, damit die Teilnahme für alle eine freudige Angelegenheit ist.

Die Mitgliedschaft im Allgemeinen

Generell müssen Sie wissen, dass alle Vereinsmitglieder gleiche Rechte und Pflichten haben. Es können sich allerdings sogenannte Sonderrechte ergeben, die in Zusammenhang mit der Mitgliedsform stehen.
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Eine Mitgliedschaft unterliegt dem Persönlichkeitsrecht. Dadurch kann niemand gezwungen werden, einem Schützenverein beizutreten, auch dann nicht, wenn es dort, wo man wohnt, „zum guten Ton“ gehört. Auch kann und darf niemand gezwungen werden, dem Verein weiterhin beizuwohnen, wenn kein Interesse daran besteht oder den Verein zu verlassen, sofern es sich nicht um eine Vereinsstrafe handelt.

Möchten Sie einem Verein beitreten, haben Sie die Pflicht, einen schriftlichen Antrag zu stellen. Dieser Weg ist der Beste, um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen und stellt für alle die einfachste organisatorische Möglichkeit dar.

Die Aufnahmegebühr und der jährliche Mitgliedsbeitrag müssen von jedem entrichtet werden, sofern keine Ausnahmen für Familienmitglieder, Studenten, Schüler oder andere festgelegt wurden.

Es ist ihr Recht, auch wenn Sie kein Stimmrecht besitzen, zu den Mitgliederversammlungen eingeladen zu werden und an diesen teilzunehmen. Es kann aber sein, dass dafür bestimmte Anforderungen geknüpft sind – dies ist gesetzlich in Ordnung. Außerdem dürfen Mitglieder die Vereinsräume und Vereinseinrichtungen betreten und benutzen, müssen diese aber pfleglich behandeln und in einem aufgeräumten Zustand hinterlassen.

Mitgliedschaft ist ein Personenrechtsverhältnis

Bei einer Schützenvereinsmitgliedschaft handelt es sich grundsätzlich um ein Personenrechtsverhältnis. Das besagt, dass kein Mitglied das Recht hat, einen Anspruch auf das Vereinsvermögen oder auf Teile davon zu erheben. Dadurch ist es nicht möglich, Überschüsse, die sich beispielsweise aus den Mitgliedsbeiträgen ergeben, ausgezahlt zu bekommen. Würde es doch dazu kommen, würde die Gemeinnützigkeit in Gefahr stehen.

Einzelne Mitgliedsgruppen

Jeder Verein besitzt eine Hierarchie, die entsprechend Rechte, aber auch Pflichten mit sich bring, die anderen nicht zustehen. Die Rechte und Pflichten müssen in der Satzung eines jeden Vereins festgehalten werden. Wie genau die Bestimmungen aussehen, unterscheidet sich von Schützenverein zu Schützenverein.

Jugendmitglieder

Sie besitzen aufgrund Ihres Alters unter 18 Jahren unter anderem kein Stimmrecht. Auch hinsichtlich der Nutzung von Waffen ergeben sich bei Minderjährigen entsprechende Unterschiede. So dürfen junge Schützenmitglieder zwischen 14 und 16 Jahren, wenn das Einverständnis der Personensorgeberechtigten vorliegt und eine geschulte Aufsichtsperson dabei ist, mit kleinkalibrigen Schusswaffen üben.

Waffenbesitzkarte

Wenn Sie mindestens ein Jahr Mitglied in einem Schützenverein sind, können Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen. Voraussetzungen sind, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind, eine erfolgreiche Sachkundeprüfung abgelegt haben, als zuverlässig nach § 5 WaffG, nach § 6 WaffG persönlich geeignet sind und eine nach §§ 8 und 14 WaffG bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit vorweisen können. Damit ergibt sich das Recht, eine Waffe zu besitzen, aber nicht, sie zu führen und die Pflicht sie in einem gesicherten Waffenschrank zu lagern. Außerdem muss sie während eines Transports ungeladenen sein und Sie müssen die WBK dabei haben.

Mit der Erteilung eines kleinen Waffenscheins werden Sie berechtigt, freie, also SRS-Waffen, zu führen. Die Munition muss getrennt transportiert werden und es darf auch kein Abfeuern in der Öffentlichkeit geben, wenn es sich nicht um einen Sonder- oder Notwehrfall handelt. Außerdem darf die Waffe nicht zu öffentlichen Veranstaltungen mitgeführt werden.

Veranstaltungen und Termine

In vielen Satzungen ist zu lesen, dass die Schützenmitglieder sich an den Schützenfesten und Schützenmessen beteiligen und den Anordnungen des Vorstandes folgen müssen. Dazu gehört auch, dass sich repräsentativ verhalten wird, wobei auch die Kleiderordnung bestimmt wird. Der Schützenverein Elkeringhausen sieht in seiner Satzung vor, dass bei Festumzügen die Schützenmütze und Schützenkrawatte getragen werden müssen.

Grundsätzlich gilt

Lesen Sie die Satzung Ihres Schützenvereins sehr genau durch. Dieser „Vertrag“ wird Ihnen in der Regel alle offenen Fragen beantworten. Sollten Unklarheiten zu den einzelnen Punkten bestehen, nehmen Sie Kontakt zum Verein auf, er wird Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Mitunter kann es auch sein, dass Sie einen rechtlichen Rat brauchen, den Sie bei dem Anwalt Ihres Vertrauens einholen können.