Fahnenmast "Helgoland" mit außenliegender Hissvorrichtung, Höhe: 5,25 m
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inklusive Bodenhülse aus Aluminium
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Versandmöglichkeit mit Paketdienstleister
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Mit außenliegender Hissvorrichtung
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geeignet für Einsteiger
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Fahnenmast "Helgoland" – Stabiler Aluminium-Mast mit außenliegender Hissvorrichtung
Eigenschaften des Fahnenmasts "Helgoland"
- Höhe: 5,25 m
- Material: Robustes und langlebiges Aluminium
- Hissvorrichtung: Außenliegend für einfache Handhabung
- Mastkopf: Helmförmig, aus Kunststoff in Grau
- Befestigung: Fahnenfixierung mit Karabinerhaken
- verjügender Durchmesser: 50 mm für hohe Stabilität
- Bodenhülse: Aus Aluminium für sicheren Stand
Langlebiger und stabiler Fahnenmast für den Außenbereich
Der Fahnenmast "Helgoland" überzeugt durch seine hochwertige Verarbeitung und wetterfeste Konstruktion. Mit einer Höhe von 5,25 m eignet er sich ideal für private Grundstücke, Unternehmen, Vereine oder öffentliche Einrichtungen. Das verwendete Aluminium sorgt für eine hohe Beständigkeit gegenüber Witterungseinflüssen wie Regen, Wind oder UV-Strahlung. Dadurch bleibt der Mast über Jahre hinweg optisch ansprechend und funktional.
Einfache Handhabung dank außenliegender Hissvorrichtung
Die außenliegende Hissvorrichtung ermöglicht ein müheloses Hissen und Einholen der Fahne. Diese Konstruktion erleichtert die Bedienung und sorgt dafür, dass die Fahne schnell ausgetauscht oder eingeholt werden kann. Die sichere Fixierung mit Karabinerhaken stellt sicher, dass die Fahne auch bei stärkeren Winden fest am Mast bleibt.
Helmförmiger Mastkopf für eine stilvolle Optik
Der helmförmige Mastkopf aus grauem Kunststoff rundet das Design des Fahnenmasts "Helgoland" ab. Diese Form sorgt nicht nur für eine ansprechende Optik, sondern schützt den Mast zusätzlich vor eindringender Feuchtigkeit.
Stabile Konstruktion mit sicherer Bodenhülse
Mit einem Durchmesser von 50 mm bietet der Fahnenmast eine stabile Konstruktion, die für eine hohe Standfestigkeit sorgt. Die mitgelieferte Bodenhülse aus Aluminium ermöglicht eine sichere und einfache Montage im Boden. Dadurch bleibt der Mast auch bei stärkeren Windböen zuverlässig verankert.
Dieser Fahnenmast wird nach Ihrer Bestellung speziell nach Ihren Wünschen hergestellt und zugeschnitten, deshalb gibt es kein Rückgabe oder Widerrufsrecht!
| Produktnummer: | fm14 |
|---|---|
| Ausführung des Mastes: | dreiteilig |
| Ausleger für Fahnen: | nein |
| Durchmesser des Mastes: | 50mm |
| Hissvorrichtung: | außenliegend |
| Mastform: | rund |
| Masthöhe: | 5,25 Meter |
| Material des Mastes: | Aluminium |
| Oberfläche des Mastes: | silber eloxiert |
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USA: 54 €
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Fahnenmasten
Nachfolgend finden Sie eine überarbeitete und übersichtlichere Fassung der wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Fahnenmasten.
Tipp: Wenn Sie Fragen zur Auswahl, Montage oder Genehmigung haben, stehen wir Ihnen mit Beratung oder unserem Montageservice zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an! 02583-30032-0
Die optimale Mastlänge hängt vom Standort und seiner Umgebung ab:
- Faustregel: Der Mast sollte entweder mindestens einen Meter niedriger sein als ein unmittelbar dahinterliegendes Gebäude oder dieses deutlich überragen.
- Empfohlene Standardhöhen: 7 bis 8 Meter sind in der Praxis am weitesten verbreitet.
- Fundament erforderlich: Ein beflaggter Fahnenmast ist Windlasten ausgesetzt und benötigt daher ein ausreichend dimensioniertes Fundament.
- Montage:
- Aufstellort prüfen (Bodenbeschaffenheit).
- Erdreich bis zur erforderlichen Tiefe ausheben.
- Kiesschicht von ca. 20 cm als Drainage einbringen.
- Betonfundament gießen (ca. 70 cm Höhe).
- Bodenhalterung im Fundament einsetzen und nach dem Aushärten den Mast mit einem Zentrierkeil fixieren.
- Faustformel: Länge und Breite des Fundaments sollten ca. 10 % der Mastlänge (über Flur) betragen.
- Tiefe: Insgesamt ca. 90 cm (70 cm Betonfundament + 20 cm Kiesschicht).
Bei Standardmasten beträgt die Einstecktiefe in die Bodenhülse ca. 70 cm.
- Abstand: Mindestens doppelte Auslegerlänge (bzw. Fahnenbreite) + 50 cm zwischen zwei Masten.
- Beispiel: Drei Masten mit 150 cm Ausleger.
- Benötigter Mindestabstand pro Zwischenraum: 150 cm × 2 = 300 cm + 50 cm = 350 cm.
- Zwischen zwei Masten sollten also 3,50 m liegen, um ein Aneinanderschlagen der Fahnen zu verhindern.
- GS-geprüft steht für „Geprüfte Sicherheit“.
- Unser Partner MANNUS arbeitet eng mit dem TÜV Rheinland zusammen, sodass nahezu alle MANNUS-Fahnenmasten das TÜV/GS-Siegel tragen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne die spezifischen Zertifikate zu.
- Auswahlkriterien:
- Standort (Windlastzone)
- Optik (Proportionen)
- Statik (Belastbarkeit)
- Empfehlung:
- In Windlastzone 1 genügt meist ein Mastdurchmesser von 75 mm.
- Liegt Ihr Standort in einer höheren Windlastzone, sollten Sie einen größeren Durchmesser wählen, um bei starkem Wind ausreichend Stabilität zu garantieren.
- Hinweis: Bei der statischen Berechnung geht der Mastdurchmesser quadratisch in die Lastberechnung ein.
- Grundsätzlich ist das Aufstellen eines Fahnenmastes in Deutschland meist genehmigungsfrei.
- Achtung: Je nach Bundesland oder Kommune können zusätzliche Regelungen gelten. Erkundigen Sie sich im Zweifel vorab bei Ihrem zuständigen Bauamt.
| Bundesland | Regelung | Genehmigungsfreies Vorhaben |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO | Fahnenmasten |
| Bayern | Art. 57 Abs. 1 BayBO | Fahnenmasten |
| Berlin | § 61 Abs. 1 BauO Bln | Fahnenmasten |
| Brandenburg | § 61 Abs. 1 BbgBO | Fahnenmasten |
| Bremen | § 61 Abs. 1 BremLBO | Fahnenmasten |
| Hamburg | Anlage 2 zu § 60 Abs. 2 HBauO | Fahnenmasten |
| Hessen | Anlage 2 zu § 63 HBO | Fahnenmasten (sofern nicht für Werbung) |
| Mecklenburg-Vorpommern | § 61 Abs. 1 LBauO M-V | Fahnenmasten |
| Niedersachsen | Anhang zu § 60 Abs. 1 NbauO | Fahnenmasten |
| Nordrhein-Westfalen | § 62 Abs. 1 BauO NRW | Fahnenmasten |
| Rheinland-Pfalz | § 62 Abs. 1 LBauO | Fahnenmasten |
| Saarland | § 61 Abs. 1 LBO | Fahnenmasten |
| Sachsen | § 61 Abs. 1 SächsBO | Fahnenmasten |
| Sachsen-Anhalt | § 60 Abs. 1 BauO-LSA | Fahnenmasten |
| Schleswig-Holstein | § 61 Abs. 1 LBO | Fahnenmasten |
| Thüringen | § 63 Abs. 1 ThürBO | Fahnenmasten |
Stand: 10/2024, Angaben ohne Gewähr
- Die DIN 1055 ist die maßgebliche Norm für Windlasten in Deutschland.
- Sie legt die berechenbaren Kräfte auf Mast und Fahne fest und unterscheidet dabei verschiedene Windzonen und Geländekategorien.
- Empfehlung: Bei Unsicherheiten oder höherer Windlastzone beraten wir Sie gerne individuell.
- Gemäß DIN 1055:
- Unbeflaggt: bis Beaufort 12 (orkanartiger Sturm)
- Beflaggt: bis Beaufort 8 (Sturm)
- Wir empfehlen, Fahnen bei Windstärken ab Beaufort 8 einzuholen, um Schäden am Mast zu vermeiden.
- Statisch bemessen heißt, dass die Mastkonstruktion anhand der Norm (DIN 1055) berechnet wurde und dadurch den Windlasten standhält.
- Hierbei wird geprüft, ob der Mast den entsprechenden Windstärken (befflaggt / unbeflaggt) sicher standhalten kann.
- Für Sonderanwendungen (z. B. besonders große Fahnen, besondere Standorte, extreme Windzonen) gelten andere oder zusätzliche Anforderungen.
- Vorhandene Standardberechnungen decken nur üblichen Gebrauch ab, daher ist eine individuelle statische Prüfung nötig.
Wir beraten dich gerne
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Fahnenmast "Helgoland" mit außenliegender Hissvorrichtung, Höhe: 5,25 m
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