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Fahnenmast "Büsum", 6-12 Meter Länge

859,37 € 

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Vorkassepreis : 816,40 € 

Speditionslieferung innerhalb von 2-3 Wochen

Höhe über Boden
Mastdurchmesser (verjüngend) in mm
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Der Fahnenmast "Büsum" aus Aluminium

Der Fahnenmast "Büsum" überzeugt durch seine konische Erscheinung und durch seine konfortable Kurbelhissvorrichtung für leichtes Hissen

Silbereloxierte Aluminiumrohre in zwei Durchmesservarianten:

  • Ø100 mm verjüngt zu Ø60 mm bei 6 – 8 m
  • Ø135 mm verjüngt zu Ø60 mm bei 9 – 12 m

Kurbelhissvorrichtung sorgt für komfortable und einfache Bedienung

Diebstahlsicherung des Fahnentuchs durch abnehmbare Spezialkurbel

Extras: Beschichtung des Mastrohres in Wunschfarbe möglich

Große Auswahl an Bodenhalterungen möglich

Höhe über Flur: 6-12 Meter

Durchmesser der Fahnenmasten:

  • 100 mm 6-8 m
  • 135 mm 9-12 m

Rohr-Material: Aluminium

Rohr-Oberfläche: silberfarben, eloxiert, E6 Ev1

Mastkopf-Design: Ovalkopf, anthrazit aus Kunststoff

Mastkopf-Grundfarbe: anthrazit RAL 7016

Seilführung: innenliegend

Fahnentuch-Konfektionierung am Mast: seitliche Karabinerhaken

Hissvorrichtung: außenliegend, mit Seilklemmhissvorrichtung

Ausl. Aufnahme: Mast ohne Ausleger

Für Halter Art: ortsgebundene Bodenhülse

Für Halter-Befestigung: Halterung zum Einbetonieren

TÜV: GS-PRÜFZEICHEN

Produktnummer: JC-BU-6
Ausführung des Mastes: einteilig
Ausleger für Fahnen: nein
Durchmesser des Mastes: 100mm zu 60mm
Hissvorrichtung: innenliegend
Mastform: konisch
Masthöhe: 6 Meter
Material des Mastes: Aluminium
Oberfläche des Mastes: silber eloxiert
Höhe über Boden: 6 Meter
Mastdurchmesser (verjüngend) in mm: 100mm zu 60mm

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Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Situation. Wenn Sie weitere Artikel bestellen möchten, würden wir Sie bitten, eine neue Bestellung auf unserer Webseite aufzugeben.

Natürlich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie dabei Unterstützung benötigen oder Fragen zu unseren Produkten haben.

Als Serviceleistung werden Sie per Email immer aktuell über den Verbleib ihrer Bestellung informiert.

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  • Niederlande: 7,95 € 
  • Österreich: 7,95 €
  • Dänemark: 9,90 € 
  • Frankreich: 9,90 € 
  • Italien: 9,90 € 
  • Polen 9,90€ 
  • Spanien: 9,90 € 
  • Schweiz: 19,90 €

USA: 54 €

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Fahnenmasten
Nachfolgend finden Sie eine überarbeitete und übersichtlichere Fassung der wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Fahnenmasten. 

Tipp: Wenn Sie Fragen zur Auswahl, Montage oder Genehmigung haben, stehen wir Ihnen mit Beratung oder unserem Montageservice zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an! 02583-30032-0

Die optimale Mastlänge hängt vom Standort und seiner Umgebung ab:

  • Faustregel: Der Mast sollte entweder mindestens einen Meter niedriger sein als ein unmittelbar dahinterliegendes Gebäude oder dieses deutlich überragen.
  • Empfohlene Standardhöhen: 7 bis 8 Meter sind in der Praxis am weitesten verbreitet.

  • Fundament erforderlich: Ein beflaggter Fahnenmast ist Windlasten ausgesetzt und benötigt daher ein ausreichend dimensioniertes Fundament.
  • Montage:
    1. Aufstellort prüfen (Bodenbeschaffenheit).
    2. Erdreich bis zur erforderlichen Tiefe ausheben.
    3. Kiesschicht von ca. 20 cm als Drainage einbringen.
    4. Betonfundament gießen (ca. 70 cm Höhe).
    5. Bodenhalterung im Fundament einsetzen und nach dem Aushärten den Mast mit einem Zentrierkeil fixieren.

  • Faustformel: Länge und Breite des Fundaments sollten ca. 10 % der Mastlänge (über Flur) betragen.
  • Tiefe: Insgesamt ca. 90 cm (70 cm Betonfundament + 20 cm Kiesschicht).

Bei Standardmasten beträgt die Einstecktiefe in die Bodenhülse ca. 70 cm.

  • Abstand: Mindestens doppelte Auslegerlänge (bzw. Fahnenbreite) + 50 cm zwischen zwei Masten.
  • Beispiel: Drei Masten mit 150 cm Ausleger.
    • Benötigter Mindestabstand pro Zwischenraum: 150 cm × 2 = 300 cm + 50 cm = 350 cm.
    • Zwischen zwei Masten sollten also 3,50 m liegen, um ein Aneinanderschlagen der Fahnen zu verhindern.

  • GS-geprüft steht für „Geprüfte Sicherheit“.
  • Unser Partner MANNUS arbeitet eng mit dem TÜV Rheinland zusammen, sodass nahezu alle MANNUS-Fahnenmasten das TÜV/GS-Siegel tragen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne die spezifischen Zertifikate zu.

  • Auswahlkriterien:
    • Standort (Windlastzone)
    • Optik (Proportionen)
    • Statik (Belastbarkeit)
  • Empfehlung:
    • In Windlastzone 1 genügt meist ein Mastdurchmesser von 75 mm.
    • Liegt Ihr Standort in einer höheren Windlastzone, sollten Sie einen größeren Durchmesser wählen, um bei starkem Wind ausreichend Stabilität zu garantieren.
  • Hinweis: Bei der statischen Berechnung geht der Mastdurchmesser quadratisch in die Lastberechnung ein.

  • Grundsätzlich ist das Aufstellen eines Fahnenmastes in Deutschland meist genehmigungsfrei.
  • Achtung: Je nach Bundesland oder Kommune können zusätzliche Regelungen gelten. Erkundigen Sie sich im Zweifel vorab bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Bundesland Regelung Genehmigungsfreies Vorhaben
Baden-Württemberg Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO Fahnenmasten
Bayern Art. 57 Abs. 1 BayBO Fahnenmasten
Berlin § 61 Abs. 1 BauO Bln Fahnenmasten
Brandenburg § 61 Abs. 1 BbgBO Fahnenmasten
Bremen § 61 Abs. 1 BremLBO Fahnenmasten
Hamburg Anlage 2 zu § 60 Abs. 2 HBauO Fahnenmasten
Hessen Anlage 2 zu § 63 HBO Fahnenmasten (sofern nicht für Werbung)
Mecklenburg-Vorpommern § 61 Abs. 1 LBauO M-V Fahnenmasten
Niedersachsen Anhang zu § 60 Abs. 1 NbauO Fahnenmasten
Nordrhein-Westfalen § 62 Abs. 1 BauO NRW Fahnenmasten
Rheinland-Pfalz § 62 Abs. 1 LBauO Fahnenmasten
Saarland § 61 Abs. 1 LBO Fahnenmasten
Sachsen § 61 Abs. 1 SächsBO Fahnenmasten
Sachsen-Anhalt § 60 Abs. 1 BauO-LSA Fahnenmasten
Schleswig-Holstein § 61 Abs. 1 LBO Fahnenmasten
Thüringen § 63 Abs. 1 ThürBO Fahnenmasten

Stand: 10/2024, Angaben ohne Gewähr

  • Die DIN 1055 ist die maßgebliche Norm für Windlasten in Deutschland.
  • Sie legt die berechenbaren Kräfte auf Mast und Fahne fest und unterscheidet dabei verschiedene Windzonen und Geländekategorien.
  • Empfehlung: Bei Unsicherheiten oder höherer Windlastzone beraten wir Sie gerne individuell.

  • Gemäß DIN 1055:
    • Unbeflaggt: bis Beaufort 12 (orkanartiger Sturm)
    • Beflaggt: bis Beaufort 8 (Sturm)
  • Wir empfehlen, Fahnen bei Windstärken ab Beaufort 8 einzuholen, um Schäden am Mast zu vermeiden.

  • Statisch bemessen heißt, dass die Mastkonstruktion anhand der Norm (DIN 1055) berechnet wurde und dadurch den Windlasten standhält.
  • Hierbei wird geprüft, ob der Mast den entsprechenden Windstärken (befflaggt / unbeflaggt) sicher standhalten kann.

  • Für Sonderanwendungen (z. B. besonders große Fahnen, besondere Standorte, extreme Windzonen) gelten andere oder zusätzliche Anforderungen.
  • Vorhandene Standardberechnungen decken nur üblichen Gebrauch ab, daher ist eine individuelle statische Prüfung nötig.