{"id":1343,"date":"2019-08-22T08:33:46","date_gmt":"2019-08-22T06:33:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.vereinsbedarf-deitert.de\/magazin\/?p=1343"},"modified":"2019-10-30T15:18:11","modified_gmt":"2019-10-30T14:18:11","slug":"waffenschein-das-ist-wichtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vereinsbedarf-deitert.de\/magazin\/waffenschein-das-ist-wichtig\/","title":{"rendered":"Waffenschein: Das ist wichtig"},"content":{"rendered":"
Wenn Sie eine Waffe kaufen m\u00f6chten, beispielsweise f\u00fcr den Sport oder weil Sie J\u00e4ger sind, ben\u00f6tigen Sie einen Waffenschein, welcher von der Beh\u00f6rde f\u00fcr Schusswaffen ausgestellt wird und an ganz besondere Voraussetzungen gekn\u00fcpft ist.<\/p>\n
Wie Sie den Waffenschein erhalten und welche Voraussetzungen Sie diesbez\u00fcglich erf\u00fcllen m\u00fcssen, erkl\u00e4ren wir Ihnen nachfolgend.<\/p>\n
Grunds\u00e4tzlich muss man zwischen dem Waffenschein und einer Waffenbesitzkarte unterscheiden. Au\u00dferdem werden die Waffenscheine nochmals unterteilt, und zwar in den \u201ekleinen\u201c und in den \u201egro\u00dfen\u201c Waffenschein.<\/p>\n
Um einen solchen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte zu erhalten, m\u00fcssen Sie bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllen. Hierzu geh\u00f6rt beispielsweise die pers\u00f6nliche Eignung, die definitiv nachgewiesen werden muss. Eine Pr\u00fcfung m\u00fcssen Sie jedoch nicht ablegen, wenn Sie den Waffenschein erhalten m\u00f6chten. Sie m\u00fcssen lediglich das entsprechende Formular ausf\u00fcllen und ihn bei der Beh\u00f6rde f\u00fcr Schusswaffen beantragen. Dies kann beispielsweise das Verwaltungsamt, das Ordnungsamt oder auch das Landeskriminalamt sein. Diese \u00c4mter k\u00f6nnen die Voraussetzungen \u00fcberpr\u00fcfen und Ihnen \u2013 sofern nichts dagegen spricht \u2013 den Waffenschein ausstellen.<\/p>\n
Der Waffenschein selbst berechtigt Sie zwar zum F\u00fchren einer Waffe, nicht aber zu deren Besitz. Dies bedeutet, wenn Sie sich eine Waffe zulegen und diese beispielsweise im heimischen Waffenschrein aufbewahren m\u00f6chten, ben\u00f6tigen Sie zus\u00e4tzlich zum Waffenschein eine Waffenbesitzkarte.<\/p>\n
Weiterhin ist zu unterscheiden zwischen dem F\u00fchren und dem Tragen einer Waffe. Das Tragen einer Waffe bedeutet, dass Sie diese transportieren d\u00fcrfen. In diesem Fall darf die Waffe nicht einsatzbereit sein. Mit dem F\u00fchren einer Waffe ist gemeint, dass diese einsatzbereit am K\u00f6rper getragen werden kann, und zwar auch au\u00dferhalb der eigenen Wohnung.<\/p>\n
Der Waffenschein wird lediglich befristet erteilt. Die maximale G\u00fcltigkeitsdauer, die im Dokument eingetragen wird, liegt bei 3\u00a0Jahren. Danach muss der Schein neu beantragt werden. Selbstverst\u00e4ndlich sind auch dann wieder die entsprechenden Nachweise zu erbringen, sodass die Beh\u00f6rde die aktuelle Situation \u00fcberpr\u00fcfen wird Wenn Zweifel an Ihrer Tauglichkeit zum Waffenbesitz bestehen, wird der Schein nicht verl\u00e4ngert.<\/p>\n
Wie erw\u00e4hnt, wird Ihnen der Waffenschein nur ausgeh\u00e4ndigt, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erf\u00fcllen. Welche dies sind, erfahren Sie nachfolgend:<\/p>\n
Wenn Sie den Antrag f\u00fcr das Ausstellen des Waffenscheins einreichen, wird die Beh\u00f6rde beispielsweise \u00fcberpr\u00fcfen, ob Sie bereits in Konflikt mit dem Gesetz getreten sind und ob es aus diesem Grunde irgendwelche Sicherheitsbedenken gibt. Sollte dies der Fall sein, k\u00f6nnen Sie davon ausgehen, keinen Waffenschein ausgeh\u00e4ndigt zu bekommen.<\/p>\n
Selbstverst\u00e4ndlich k\u00f6nnen Sie nicht \u201eeinfach so\u201c einen Waffenschein beantragen. Vielmehr m\u00fcssen Sie Ihren Bedarf nachweisen. Dieser ist beispielsweise gegeben, wenn Sie einen Jagdschein machen m\u00f6chten oder wenn Sie Sportsch\u00fctze sind.<\/p>\n
Vom Gesetzgeber her ist geregelt, dass Sie mindestens 18\u00a0Jahre alt sein m\u00fcssen, wenn Sie einen Waffenschein beantragen m\u00f6chten. F\u00fcr Jungj\u00e4ger gibt es eine Ausnahme, denn diese d\u00fcrfen den Waffenschein bereits im Alter von 16\u00a0Jahren probeweise erhalten.<\/p>\n
Die Kosten f\u00fcr den Waffenschein k\u00f6nnen wir an dieser Stelle nicht exakt benennen, da diese unterschiedlich hoch ausfallen. So k\u00f6nnen diese je nach Bundesland zwischen 50 und 100\u00a0Euro betragen. Hinzu kommen die Kosten, die f\u00fcr das Polizeiliche F\u00fchrungszeugnis, welches vorher angefordert wird, anfallen.<\/p>\n
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